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Was der Nachlass wirklich wert ist: Aktiva minus Verbindlichkeiten minus Erbfallkosten, inklusive der Pauschale von 10.300 € nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG — und der Anteil je Erbe.
Orientierung, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die Erbfallkostenpauschale von 10.300 € nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG gilt EINMAL je Erbfall, nicht je Erbe, und entfällt, wenn höhere Kosten nachgewiesen werden. Für die Steuer setzt das Finanzamt nicht den Verkehrswert, sondern den Bedarfswert an — die beiden können erheblich auseinanderliegen.